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   BVerwG, 17.02.1972 - VIII C 66.70   

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BVerwG, 17.02.1972 - VIII C 66.70 (https://dejure.org/1972,268)
BVerwG, Entscheidung vom 17.02.1972 - VIII C 66.70 (https://dejure.org/1972,268)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Februar 1972 - VIII C 66.70 (https://dejure.org/1972,268)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Rechtscharakter einer Einberufungsanordnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1972, 1483
  • NJW 1972, 2012 (Ls.)
  • DÖV 1973, 135
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 26.11.1970 - VIII C 104.68

    Verwaltungsvorschriften zur Einberufung wehrpflichtiger Söhne von Kriegerwitwen

    Auszug aus BVerwG, 17.02.1972 - VIII C 66.70
    Eine derartige Selbstbindung scheitert in bezug auf die Einberufungsanordnungen nicht an deren Regelungsgegenstand: Sie enthalten nicht in der Art einer norminterpretierenden Verwaltungsvorschrift eine Weisung zur Auslegung von Rechtsvorschriften, sondern betreffen den Bereich, innerhalb dessen die Wehrbehörden bei der Einberufung der Wehrpflichtigen nach ihrem pflichtgemäßen Ermessen zu entscheiden haben (vgl. BVerwGE 36, 323).

    Indessen ist, wie das Bundesverwaltungsgericht wiederholt hervorgehoben hat, selbstverständliche und aus dem Rechtsstaatserfordernis des Art. 20 Abs. 3 GG herzuleitende Voraussetzung einer solchen Selbstbindung, daß Verwaltungsanordnung und die durch sie bestimmte Verwaltungspraxis mit dem objektiven Recht vereinbar sind (BVerwGE 14, 313 sowie die bereits erwähnten Urteile BVerwGE 34, 278 und 36, 323; Urteil vom 1. Juli 1971 - BVerwG VIII C 26.69 -).

    Der vorliegende Zusammenhang erfordert keine abschließende Stellungnahme des Bundesverwaltungsgerichts zu der Frage, ob und gegebenenfalls unter welchen Umständen die Wehrbehörden im Rahmen des Ermessens, das ihnen bei der Auswahl der Wehrpflichtigen im Hinblick auf deren Eignung und auf den Personalbedarf der Bundeswehr eingeräumt ist (BVerwGE 36, 323), auch das Alter der zum Grundwehrdienst heranstehenden Wehrpflichtigen berücksichtigen dürfen.

  • BVerwG, 10.12.1969 - VIII C 104.69

    Zurückstellung von Ingenieurschülern - § 12 Abs. 4 Nr. 3a WPflG, Selbstbindung

    Auszug aus BVerwG, 17.02.1972 - VIII C 66.70
    Die Einberufungsanordnungen, für deren Erlaß dem Bundesminister der Verteidigung in § 21 Abs. 1 Satz 1 WpflG nicht eine den Anforderungen des Art. 80 Abs. 1 GG entsprechende Ermächtigung zur Rechtssetzung eingeräumt ist, sind demgemäß keine Rechtsverordnungen mit normativer Allgemeinverbindlichkeit, sondern Verwaltungsvorschriften mit unmittelbarer Verbindlichkeit allein im Innenverhältnis zwischen vorgesetzter und nachgeordneter Behörde, Außenwirkung im Verhältnis der Verwaltung zum Bürger vermögen sie nur im Wege der auf dem Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG beruhenden sogenannten Selbstbindung der Verwaltung zu entfalten, und zwar insoweit, als der einzelne einen Rechtsanspruch geltend machen kann, daß die Verwaltung in seinem Falle nicht ohne sachlichen Grund von der durch die Verwaltungsvorschriften gesteuerten Verwaltungsübung abweiche (vgl. BVerwGE 34, 278 [280/281]).

    Indessen ist, wie das Bundesverwaltungsgericht wiederholt hervorgehoben hat, selbstverständliche und aus dem Rechtsstaatserfordernis des Art. 20 Abs. 3 GG herzuleitende Voraussetzung einer solchen Selbstbindung, daß Verwaltungsanordnung und die durch sie bestimmte Verwaltungspraxis mit dem objektiven Recht vereinbar sind (BVerwGE 14, 313 sowie die bereits erwähnten Urteile BVerwGE 34, 278 und 36, 323; Urteil vom 1. Juli 1971 - BVerwG VIII C 26.69 -).

  • BVerwG, 13.07.1967 - VIII C 13.67

    Umstellung des Klageantrags als Klageänderung - Ärztliche Untersuchung und

    Auszug aus BVerwG, 17.02.1972 - VIII C 66.70
    Zu den Anforderungen an eine nachgeholte Anhörung des mehr als zwei Jahre nach der Musterung einberufenen Wehrpflichtigen (im Anschluß an BVerwGE 27, 295 und 37, 307).

    Dabei hat das Gericht allerdings stets anerkannt, daß die unterbliebene vorherige Anhörung des Wehrpflichtigen mit heilender Wirkung nachgeholt werden kann, sofern die nachträgliche Anhörung jedenfalls spätestens bis zum Zeitpunkt des im Einberufungsbescheid festgesetzten Gestellungstermins stattgefunden hat (BVerwGE 27, 295).

  • BVerwG, 10.03.1971 - VIII C 210.67

    Wirkungen einer Verlegung des ständigen Aufenthalts eines Wehrpflichtigen auf

    Auszug aus BVerwG, 17.02.1972 - VIII C 66.70
    Zu den Anforderungen an eine nachgeholte Anhörung des mehr als zwei Jahre nach der Musterung einberufenen Wehrpflichtigen (im Anschluß an BVerwGE 27, 295 und 37, 307).

    Es wird der Aufklärung bedürfen, ob das Kreiswehrersatzamt daraus Folgerungen gezogen hat, die den Anforderungen der in BVerwGE 37, 307 entwickelten Grundsätze entsprechen.

  • BVerwG, 10.12.1969 - VIII C 207.67

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 17.02.1972 - VIII C 66.70
    Dabei wird sich zwar die Frage stellen, ob der Kläger mit einem tatsächlich gegebenen Zurückstellungsgrund nicht deshalb ausgeschlossen ist, weil sich die Berufung auf das Zurückstellungsbegehren als rechtsmißbräuchlich erweist im Sinne der im Urteil BVerwGE 34, 273 entwickelten Grundsätze (vgl. ferner Urteil vom 24. Juni 1971 - BVerwG VIII C 76.69 -).
  • BVerwG, 24.06.1971 - VIII C 76.69

    Unentbehrlichkeit in einem Gewerbebetrieb - Geltendmachung eines

    Auszug aus BVerwG, 17.02.1972 - VIII C 66.70
    Dabei wird sich zwar die Frage stellen, ob der Kläger mit einem tatsächlich gegebenen Zurückstellungsgrund nicht deshalb ausgeschlossen ist, weil sich die Berufung auf das Zurückstellungsbegehren als rechtsmißbräuchlich erweist im Sinne der im Urteil BVerwGE 34, 273 entwickelten Grundsätze (vgl. ferner Urteil vom 24. Juni 1971 - BVerwG VIII C 76.69 -).
  • BVerwG, 11.07.1962 - V C 75.62

    Leistungen für die Ausbildung der Körperbehinderten durch die Fürsorgeträger -

    Auszug aus BVerwG, 17.02.1972 - VIII C 66.70
    Indessen ist, wie das Bundesverwaltungsgericht wiederholt hervorgehoben hat, selbstverständliche und aus dem Rechtsstaatserfordernis des Art. 20 Abs. 3 GG herzuleitende Voraussetzung einer solchen Selbstbindung, daß Verwaltungsanordnung und die durch sie bestimmte Verwaltungspraxis mit dem objektiven Recht vereinbar sind (BVerwGE 14, 313 sowie die bereits erwähnten Urteile BVerwGE 34, 278 und 36, 323; Urteil vom 1. Juli 1971 - BVerwG VIII C 26.69 -).
  • BVerwG, 01.07.1971 - VIII C 26.69

    Rechtmäßigkeit eines Musterungsbescheids - Abschluss des Musterungsverfahrens als

    Auszug aus BVerwG, 17.02.1972 - VIII C 66.70
    Indessen ist, wie das Bundesverwaltungsgericht wiederholt hervorgehoben hat, selbstverständliche und aus dem Rechtsstaatserfordernis des Art. 20 Abs. 3 GG herzuleitende Voraussetzung einer solchen Selbstbindung, daß Verwaltungsanordnung und die durch sie bestimmte Verwaltungspraxis mit dem objektiven Recht vereinbar sind (BVerwGE 14, 313 sowie die bereits erwähnten Urteile BVerwGE 34, 278 und 36, 323; Urteil vom 1. Juli 1971 - BVerwG VIII C 26.69 -).
  • BVerwG, 14.10.1982 - 3 C 46.81

    Nachholung der unterbliebenen Anhörung eines Beteiligten im Verwaltungsverfahren

    Hieran hat der 8. Senat in seinem Urteil vom 17. Februar 1972 - BVerwG 8 C 66.70 - (NJW 1972, 1483) grundsätzlich festgehalten.
  • BVerwG, 19.06.1974 - VIII C 89.73

    Anfechtung einer Einberufung durch einen verfügbaren Wehrpflichtigen

    Im Anschluß an seine bisherige Rechtsprechung (vgl. BVerwGE 34, 278; 36, 313 [BVerwG 26.11.1970 - III C 68/69]und 323; Urteil vom 17. Februar 1972 - BVerwG VIII C 66.70 - [Buchholz 448.0 § 21 WPflG Nr. 10 = DÖV 1973, 135 = NJW 1972, 1483]) hält es der Senat nicht für möglich, daß Wehrpflichtige Rechte aus Verwaltungsvorschriften herleiten können, bei deren Befolgung die Nichtheranziehung des Wehrpflichtigen auf Gründe gestützt würde, die nach der gesetzlichen Regelung die Nichtheranziehung gerade nicht rechtfertigen; Verwaltungsvorschriften, die gesetzliche Vorschriften abweichend von der Rechtslage auslegen, erzeugen keine Bindungswirkung nach außen, auch wenn sie in ständiger Verwaltungspraxis gleichmäßig angewendet werden (vgl. BVerwGE 32, 278 [BVerwG 02.07.1969 - V C 75/68] und 36, 313).

    Die Wehrdienstausnahmen sind im Wehrpflichtgesetz abschließend geregelt; Änderungen und Erweiterungen obliegen allein dem Gesetzgeber (BVerwGE 36, 323 und Urteil vom 17. Februar 1972 - BVerwG VIII C 66.70 - [a.a.O.]).

  • OLG Hamm, 22.11.2012 - 6 U 90/12

    Ansprüche der Eigentümerin einer Bundesautobahn wegen unfallbedingter Schäden

    Vielmehr begründet Art. 3 GG wegen der Verwaltungsübung einen rechtlichen Anspruch des Bürgers auf ein bestimmtes Behördenhandeln (BVerwG NJW 1972, 1483).
  • BVerwG, 15.01.1975 - VIII C 19.74

    Rechtmäßigkeit eines Einberufungsbescheides - Vollziehbarer Musterungsbescheid

    Im Anschluß an seine bisherige Rechtsprechung (vgl. BVerwGE 34, 278; 36, 313 [BVerwG 26.11.1970 - III C 68/69]und 323; Urteil vom 17. Februar 1972 - BVerwG VIII C 66, 70 - [Buchholz 448.0 § 21 WPflG Nr. 10 = DÖV 1973, 135 = NJW 1972, 1483]) hält es der Senat nicht für möglich, daß Wehrpflichtige Rechte aus Verwaltungsvorschriften herleiten können, bei deren Befolgung die Nichtheranziehung des Wehrpflichtigen auf Gründe gestützt würde, die nach der gesetzlichen Regelung die Nichtheranziehung gerade nicht rechtfertigen; Verwaltungsvorschriften, die gesetzliche Vorschriften abweichend von der Rechtslage auslegen, erzeugen keine Bindungswirkung nach außen, auch wenn sie in ständiger Verwaltungspraxis gleichmäßig angewendet werden (vgl. BVerwGE 32, 278 [BVerwG 02.07.1969 - V C 75/68] und 36, 313).

    Die Wehrdienstausnahmen sind im Wehrpflichtgesetz abschließend geregelt; Änderungen und Erweiterungen obliegen allein dem Gesetzgeber (BVerwGE 36, 323 und Urteil vom 17. Februar 1972 - BVerwG VIII C 66.70 - [a.a.O.]).

  • BVerwG, 21.06.1972 - VIII C 155.71

    Anfechtung eines Einberufungsbescheids wegen Stellung des Antrags auf Anerkennung

    Damit ist den Erfordernissen einer Anhörung genügt (BVerwGE 37, 307, vgl. auch Urteil vom 17. Februar 1972 - BVerwG VIII C 66.70).
  • BGH, 24.11.1987 - 5 AR Vollz 4/87

    Bedeutung von Verwaltungsvorschriften zum Strafvollzugsgesetz - Angemessener

    Verwaltungsvorschriften, die die Justizverwaltungen der Länder aufgrund ihrer allgemeinen Exekutivgewalt erlassen, sind kein "objektives Recht" (BVerwGE 34, 278, 280, 281 = NJW 1970, 675) und haben regelmäßig unmittelbare Verbindlichkeit allein im Innenverhältnis zwischen vorgesetzter und nachgeordneter Behörde (BVerwG NJW 1972, 1483).
  • BVerwG, 14.11.1973 - VIII C 70.70

    Belastung des Wehrpflichtigen in seinem beruflichen Fortkommen

    Nach der Rechtsprechung des Senats (BVerwGE 36, 323; Urteil vom 17. Februar 1972 - BVerwG VIII C 66.70 -) ist den Wehrbehörden allerdings bei der Auswahl der Wehrpflichtigen im Hinblick auf deren Eignung und auf den Personalbedarf der Bundeswehr Ermessen eingeräumt.
  • BVerwG, 10.04.1974 - VIII C 68.72

    Erfordernis einer Anhörung des Wehrpflichtigen vor Einberufung zum Wehrdienst -

    Zwar kann die unterbliebene Anhörung noch während des Widerspruchsverfahrens bis zum Gestellungszeitpunkt nachgeholt werden, jedoch nur durch eine selbständige Maßnahme des allein hierfür zuständigen Kreiswehrersatzamtes (ständige Rechtsprechung des erkennenden Senats, zuletzt in den Urteilen vom 17. Februar 1972 - BVerwG VIII C 66.70 - und vom 21. März 1973 - BVerwG VIII C 146.72 -).
  • BVerwG, 23.03.1972 - VIII C 36.70

    Zurückstellung eines Wehrpflichtigen wegen rechtsmißbräuchlicher Herbeiführung

    Zu einer in einem anderen Urteil des gleichen Verwaltungsgerichts näher gekennzeichneten Einberufungsanordnung und einer dem entsprechenden Einberufungspraxis hat der erkennende Senat in seinem Urteil vom 17. Februar 1972 - BVerwG VIII C 66.70 - grundsätzlich entschieden:.
  • BVerwG, 17.05.1977 - 8 B 57.76

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Widerspruch gegen die

    Zwar kann nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 27, 295; 37, 307, ferner außer den in der Beschwerdeschrift genannten Urteilen die weiteren vom 17. Februar 1972 - BVerwG VIII C 66.70 - und vom 10. April 1974 - BVerwG VIII C 68.72 -) die unterbliebene Anhörung noch während des Widerspruchsverfahrens bis zum Gestellungszeitpunkt nachgeholt werden.
  • BVerwG, 19.06.1974 - VIII C 46.73

    Bindung der Vorinstanz an die rechtliche Beurteilung im zurückverweisenden

  • VG Berlin, 05.10.1979 - 10 A 380.78

    Anhörung vor Erlaß eines Verwaltungsaktes; Zwingender Charakter der

  • BVerwG, 27.12.1972 - VIII C 110.71

    Rechtmäßigkeit eines Einberufungsbescheids - Erledigung des Rechtsstreits in der

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 10.06.1976 - V A 1 16/74

    Anspruch eines Soldaten auf Gewährung eines Verpflegungszuschusses; Erfordernis

  • VG Berlin, 26.06.1980 - 15 A 200.79

    Ausweisung eines pakistanischen Staatsangehörigen ; Ausweisung wegen Organisation

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